Ab dem 28. Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), dass bestimmte digitale Angebote für Verbraucher barrierefrei gestaltet sein müssen – darunter Websites, Onlineshops, Apps und E-Services.
Was viele noch nicht wissen: Schon jetzt lohnt sich eine barrierefreie Gestaltung – nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern vor allem im Hinblick auf digitale Zugänglichkeit, Sichtbarkeit und Kundenbindung.